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Sachverständiger

Von der Handwerkskammer
für München und Oberbayern
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Maler- und Lackierhandwerk

Ich bin als Sachverständiger tätig für
private Auftraggeber,
Amtsgerichte,
Landgerichte,
Oberlandgerichte

Privat- und Gerichtsgutachten
Beirat für Sachverständige aus anderen Fachgebieten

Bei den Sachverständigen ist es wie bei den Ärzten. Es gibt hervorragend, es gibt gute und es gibt weniger gute. Woran kann man besonders gute Sachverständige erkennen?

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige müssen im Gegensatz zu den freien Sachverständigen ihre Sachkunde durch eine spezielle Prüfung nachweisen. Ihre Objektivität haben die Öffentlich bestellten Sachverständigen mit einem Eid bezeugt. Da alleinig diese Sachverständigen von Gerichten beauftragt werden, wissen diese Gutachter, worauf es fachlich bei der Vorbereitung oder auch der Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung ankommt. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können Sie an diesem Zeichen erkennen:

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung wird von den Handwerkskammern und den Industrie- und Handelskammern vorgenommen. Alle von den Handwerkskammern bestellten Sachverständigen verfügen über die Meisterprüfung in einem Handwerk. Ihre Sachkunde haben sie in einer Prüfung nachgewiesen. Welcher Sachverständige als Spezialist für Sie der Richtige ist, sagt Ihnen die jeweilige Handwerkskammer. Wird der Gutachter vom Gericht bestimmt, sollten Sie darauf achten, dass der Sachverständige für das Gebiet bestellt und vereidigt ist, dass zu prüfen ist.

Von der Industrie- und Handelskammer werden u. a. die Bausachverständigen bestellt. Dies sind in der Regel Ingenieure und Architekten und ideal, wenn es sich um Probleme der Statik oder der Architektenhororierung handelt. Die Gerichte neigen dazu, dass sie Bausachverständige beauftragen, wenn mehrere Gewerke betroffen sind. Verantwortungsbewußte Bausachverständige suchen hierzu die Unterstützung von vereidigten Sachverständigen des Handwerks zur Beantwortung der Detailfragen der verschiedenen Gewerke als Beirat.